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Welche Informationen darf der Betriebsrat weitergeben?
Welche Informationen darf der Betriebsrat weitergeben? Der Betriebsrat darf grundsätzlich alle Informationen weitergeben, die für die Erfüllung seiner Aufgaben als Interessenvertretung der Arbeitnehmer notwendig sind. Dazu zählen beispielsweise Informationen über geplante Maßnahmen des Arbeitgebers, Personalangelegenheiten oder wirtschaftliche Entwicklungen im Unternehmen. Allerdings muss der Betriebsrat dabei die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit beachten. Es ist wichtig, dass der Betriebsrat sensibel mit sensiblen Informationen umgeht und diese nur im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse weitergibt. Letztendlich dient die Weitergabe von Informationen durch den Betriebsrat dem Schutz der Interessen der Arbeitnehmer und der Transparenz im Unternehmen. **
Wann braucht ein Unternehmen einen Betriebsrat?
Ein Unternehmen braucht einen Betriebsrat, wenn es mindestens fünf ständige Mitarbeiter beschäftigt. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und sorgt für eine gute Arbeitsatmosphäre. Er ist wichtig, um Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu lösen und die Rechte der Beschäftigten zu wahren. Zudem kann der Betriebsrat bei wichtigen Entscheidungen wie Umstrukturierungen oder Personalabbau mitbestimmen und so die Arbeitnehmerinteressen vertreten. Insgesamt trägt ein Betriebsrat dazu bei, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu stärken. **
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Betriebsrat für Dummies (Graf, Margarete~Britschgi, Sigrid)
Betriebsrat für Dummies , Die Autorinnen beschreiben die Funktion, die Rechte und Pflichten sowie die tägliche Arbeit des Betriebsrats: von der Zusammensetzung des Gremiums über die Organisation der Arbeit, die Gestaltung der Betriebsversammlung und die Ausübung des Mitbestimmungsrechts bei Einstellung, Abmahnung, Kündigung und Eingruppierung bis zur Verhandlung über Betriebsvereinbarungen oder einen Sozialplan. Sie informieren ausführlich darüber, welche Fragen der Betriebsrat regeln kann und welche nicht, wo er gegebenenfalls Unterstützung erhält und welche Informationsquellen unerlässlich sind. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20220119, Titel der Reihe: für Dummies##, Autoren: Graf, Margarete~Britschgi, Sigrid, Auflage: 22004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 367, Keyword: Arbeitgeber; Arbeitnehmererfindungsrecht; Aufgaben; Betriebsratbüro; Betriebsratssitzung; Betriebsratswahl; Betriebsvereinbarung; Betriebsversammlung; Einstellung; Interessenausgleich; Kündigung; Öffentlichkeitsarbeit; Personalmanagement; Rechtswissenschaft; Sozialplan; Spezialthemen Wirtschaft u. Management; Verhandlung; Wirtschaft u. Management, Fachschema: Betrieb / Betriebsrat~Betriebsrat~Betriebsverfassung / Betriebsrat~Jurisprudenz~Recht / Rechtswissenschaft~Rechtswissenschaft, Fachkategorie: Rechtswissenschaft, allgemein, Thema: Verstehen, Warengruppe: HC/Betriebswirtschaft, Fachkategorie: Betriebswirtschaft und Management, Thema: Optimieren, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Wiley-VCH GmbH, Verlag: Wiley-VCH GmbH, Verlag: Wiley-VCH GmbH, Länge: 238, Breite: 176, Höhe: 20, Gewicht: 652, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 3572471, Vorgänger EAN: 9783527714186 9783527709700 9783527704187, Herkunftsland: GROSSBRITANNIEN (GB), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0080, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz , AHO 17: Insbesondere die rasante Entwicklung zusätzlicher komplexer Spezialgebiete, die mit brandschutztechnischer Relevanz aus Sonderfragen wie der zunehmenden Verwendung brennbarer Baustoffe durch nachwachsende Rohstoffe, Maßnahmen zum Klimaschutz und komplexen Simulationsberechnungen etc. hervorgegangen sind, haben eine Neuauflage des Heftes erforderlich gemacht. Dabei werden in bewährter Weise in einem strukturierten Leistungsbild Regelleistungen beschrieben, welche üblicherweise bei der entsprechenden Bearbeitung anfallen, sowie optionale Leistungen, die fallweise hinzutreten können. Die Regelleistungen wurden aus den früheren Grundleistungen überführt und berücksichtigen nunmehr aktuelle Veränderungen wie die insbesondere aus den Einflüssen der Digitalisierung veränderten Planungsabläufe. Optionale Leistungen, die aus den früheren Besonderen Leistungen abgeleitet wurden, wurden klarer gefasst, um den jeweiligen Honorarvorschlag im Einzelfall zu erleichtern. Das praxisbewährte Verfahren zur Honorarermittlung wird fortgeführt und aktuellen Randbedingungen angepasst. Dabei wird dem erheblichen Aufwand beim Bauen im Bestand durch einen höheren Beiwert Rechnung getragen. Insgesamt liegt für diesen Planungsbereich eine aktuelle Arbeitshilfe vor, deren Praxisbezug durch erläuternde Beispielrechnungen unterstrichen wird. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Erscheinungsjahr: 20230208, Produktform: Kartoniert, Redaktion: AHO Ausschuss der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung e. V., Auflage: 22004, Auflage/Ausgabe: 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Keyword: HOAI; Honorar; Honorarermittlung; Leistungsbilder; Leistungsphasen; Objektplanung, Fachschema: Brand - Brandschutz~Architekt / Honorar~HOAI - Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Honorar / Architekt~Honorar / Ingenieur~Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Ingenieur / Honorar, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Länge: 245, Breite: 165, Höhe: 7, Gewicht: 180, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2382437, Vorgänger EAN: 9783846205402 9783898178358, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0035, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2876211
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Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag
Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag , AHO 5: Die Tatsache, dass die HOAI 2013 für den Bereich der verkehrsplanerischen Leistungen keine verbindlichen Leistungsbilder enthält, führt bei den Auftraggebern zu Schwierigkeiten, einen Auftrag über Verkehrsplanerische Leistungen so zu beschreiben, dass der Leistungsumfang und die Leistungstiefe klar zu übersehen sind. Das vorliegende Heft bietet deshalb eine Richtschnur für eine angemessene Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag. Mit der Überarbeitung des Heftes soll hinsichtlich der Anwendung der HOAI 2013 klargestellt werden, dass "Verkehrsplanerische Leistungen" kein Bestandteil der Grundleistungen der §§ 43, 44, 46 und 47 HOAI 2013 sind. Verkehrsplanerische Leistungen müssen den besonderen Leistungen der genannten Objektplanungen zugeordnet werden. Um Irrtümern bei der Verrichtung und Vermischung von Objektplanungsleistungen und verkehrsplanerischen Leistungen im Zuge der Anwendung der HOAI 2013 vorzubeugen und darüber hinaus um Vorgaben zur Leistungsbeschrei- bung zu verkehrsplanerischen Leistungen zu erhalten, bietet das Heft eine klar verständliche Hilfestellung. Die wesentlichen verkehrsplanerischen Leistungsbilder werden konkret aufgezeigt und entsprechende Honorarregelungen im Sinne der HOAI vorgeschlagen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2., vollständig überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20180305, Produktform: Geheftet, Titel der Reihe: Schriftenreihe des AHO#5#, Auflage: 18002, Auflage/Ausgabe: 2., vollständig überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 71, Keyword: Besondere Leistungen; Honorar; Honorare; HOAI 2013; Leistungsbild; Leistungsbilder; Objektplanung; Objektplanungsleistungen; Planer; Planung; Planungsleistungen; Verkehrsplanung; Verkehrsführung; Gesamtverkehrsplan; Honorierung; Verkehrsuntersuchung; Verkehrssimulation; Bauvorhaben; HOAI, Region: Europa, Warengruppe: HC/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: X, Seitenanzahl: 71, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien, Länge: 238, Breite: 116, Höhe: 10, Gewicht: 158, Produktform: Geheftet, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783887845988, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1650298
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Datenschutz einfach umsetzen | Ratgeber für Selbstständige zum Datenschutz
Der Praxisratgeber zur DSGVO für Selbstständige und kleine Unternehmen
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Kann ein Unternehmen einen Betriebsrat verbieten?
Nein, ein Unternehmen kann einen Betriebsrat nicht verbieten. In Deutschland haben Arbeitnehmer das Recht, einen Betriebsrat zu gründen und dieser hat gesetzlich verankerte Rechte und Pflichten. Ein Unternehmen kann jedoch versuchen, die Gründung eines Betriebsrats zu behindern oder zu erschweren, was jedoch rechtlich nicht zulässig ist. Sollte ein Unternehmen versuchen, die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern, können die Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um ihr Recht auf Mitbestimmung durchzusetzen. Letztendlich ist die Gründung eines Betriebsrats ein wichtiges Instrument für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer und dient der Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Unternehmen. **
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Welche Unternehmen können einen Betriebsrat haben?
Welche Unternehmen können einen Betriebsrat haben? Betriebsräte können in Unternehmen eingerichtet werden, die mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen. Dies betrifft sowohl private als auch öffentliche Unternehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Branchen oder Unternehmen mit besonderen Organisationsformen. In der Regel haben Unternehmen in Deutschland ab einer bestimmten Größe die Verpflichtung, einen Betriebsrat zu wählen. Die genauen Voraussetzungen und Regelungen können im Betriebsverfassungsgesetz nachgelesen werden. **
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Wann darf ein Unternehmen einen Betriebsrat einrichten?
Ein Unternehmen darf einen Betriebsrat einrichten, wenn es in der Regel mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt. Diese Arbeitnehmer müssen in der Regel mindestens sechs Monate im Unternehmen tätig sein. Zudem muss ein gewisser Grad an Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Arbeitnehmer gegeben sein, damit sie ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertreten können. Die Einrichtung eines Betriebsrats ist gesetzlich im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern zu fördern. **
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Warum Betriebsrat verhindern?
Warum Betriebsrat verhindern? Ein Betriebsrat ist wichtig, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und ihre Rechte zu schützen. Durch die Verhinderung eines Betriebsrats könnten Arbeitnehmer benachteiligt werden und ihre Arbeitsbedingungen verschlechtern. Zudem kann ein Betriebsrat dazu beitragen, Konflikte am Arbeitsplatz zu lösen und ein gutes Arbeitsklima zu fördern. Es ist daher fraglich, warum jemand die Einrichtung eines Betriebsrats verhindern würde, wenn dies doch letztendlich allen Beteiligten zugutekommt. **
Wie können Arbeitnehmer in einem Unternehmen einen Betriebsrat gründen und welche Aufgaben und Rechte hat ein Betriebsrat?
Arbeitnehmer können einen Betriebsrat gründen, indem sie eine Betriebsratswahl durchführen und mindestens drei Mitglieder wählen. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, hat Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten und überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen im Unternehmen. Zudem hat der Betriebsrat das Recht auf Information und Anhörung bei wichtigen Entscheidungen des Arbeitgebers. **
Kann der Chef etwas gegen den Betriebsrat Unternehmen?
Kann der Chef etwas gegen den Betriebsrat Unternehmen? In Deutschland ist es gesetzlich verboten, dass der Chef Maßnahmen gegen den Betriebsrat ergreift, um dessen Arbeit zu behindern oder zu beeinflussen. Der Betriebsrat hat gesetzlich verankerte Rechte und Pflichten, die es ihm ermöglichen, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Sollte der Chef den Betriebsrat dennoch behindern oder beeinflussen, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Betriebsrat konstruktiv zusammenarbeiten, um eine gute Arbeitsatmosphäre und faire Arbeitsbedingungen im Unternehmen zu gewährleisten. **
Produkte zum Begriff Betriebsrat:
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BetrVG für den Betriebsrat
BetrVG für den Betriebsrat , Das Betriebsverfassungsgesetz - klar, übersichtlich, verständlich. Für den Betriebsrat auf den Punkt gebracht Vorteile auf einen Blick: Leicht verständlich Mit anschaulichen Beispielen zu den Kernthemen Konzentriert auf die für Betriebsräte wichtigen Aspekte Der »Bachner« bietet die Kommentierung des gesamten BetrVG auf aktuellem Stand - mit besonderem Augenmerk auf Grundlagen und auf die Fragen, die sich dem Betriebsrat »im Tagesgeschäft« stellen. Die Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Arbeitsrechtler mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Im Fokus der 5. Auflage stehen die Neuregelungen im BetrVG zur Betriebsratsvergütung und die aktuelle Rechtsprechung zu den Themen: Wahlanfechtung, Betriebsbegriff und Restmandat Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung und im Hinweisgeberschutzgesetz Mitbestimmung bei den Umkleidezeiten Kündigung wegen Äußerungen in einer privaten Chatgruppe Arbeit auf Abruf Versetzung Überstunden und Nachtarbeitszuschläge Datenschutz und Verwertungsverbot Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Michael Bachner (Hrsg.), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Peter Gerhardt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Hajo A. Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Oldenburg; Michael Merzhäuser, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Alexander Metz, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Simone Rohs, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Düsseldorf; Anna-Lena Trümner, Rechtsanwältin, Oldenburg; Katharina Warczinski, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin. Die Autorinnen und Autoren sind Anwälte oder Anwältinnen der auf die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Interessenvertretungen fokussierten Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Arbeitshilfen für den Betriebsrat
Arbeitshilfen für den Betriebsrat , Wie sieht das Protokoll einer Betriebsratssitzung aus? Wie werden Anträge formuliert? Und was ist bei Betriebsvereinbarungen zu beachten? Als Betriebsrat gilt es, viele Formalien zu berücksichtigen. Fehler können zur Nichtigkeit von Beschlüssen, Erklärungen und Vereinbarungen führen. Die Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz sind vollständig eingearbeitet und erläutert. Das Formularbuch enthält alle für den Betriebsrat wichtigen Vorlagen und zahlreiche Muster für Betriebsvereinbarungen mit erprobten Regelungen.Formulierungsbeispiele sparen Zeit und erleichtern die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Neuauflage berücksichtigt allegesetzlichen Neuerungen und die Rechtsprechung bis Juni 2021. Aktuelle Schwerpunkte: • Muster für die Betriebsratswahl 2022 • Regelungen für digitale Betriebsratssitzungen, Vorschläge für die Geschäftsordnung • Homeoffice, Mobile Arbeit auf Basis des neuen Mitbestimmungsrechts • Pandemieschutz • Künstliche Intelligenz und die Unterstützung durch Sachverständige • Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Basis der neueren Rechtsprechung des BAG • Regelungen zum Kündigungsschutz für Beschäftigte, die zur Wahl einladen oder diese vorbereiten • Datenschutz im Betriebsratsbüro Das Werk ist in Inhalt und Aufbau an den Kommentar für die Praxis zum BetrVG angelehnt. Vorbemerkungen und Hinweise führen ins Thema ein, erläutern die Formulierungen und bieten fallbezogen alternative Optionen an. Die Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen Dr. Thomas Klebe, Rechtsanwalt in der Kanzlei Apitzsch/Schmidt/Klebe, Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) in Frankfurt am Main, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Peter Wedde, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft und wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting Peter Berg, Rechtsanwalt in der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht Rudolf Buschmann, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH Dr. Olaf Deinert, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Leiter des Instituts für Arbeitsrecht, Universität Göttingen Dr. Lisa Dornberger, Referentin der SOKA-BAU, Wiesbaden Micha Heilmann, Rechtsanwalt, Leiter des Hauptstadtbüros der NGG Jochen Homburg, Rechtsanwalt, Tarifabteilung des IG Metall Vorstands, Frankfurt am Main Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts, Frankfurt am Main , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5., überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20210514, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Kommentar für die Praxis##, Redaktion: Däubler, Wolfgang~Klebe, Thomas~Wedde, Peter, Auflage: 21005, Auflage/Ausgabe: 5., überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 981, Keyword: Formularbuch; Betriebsratsarbeit, Fachschema: Betrieb / Betriebsverfassung~Betriebsverfassung - BetrVG~Verfassung / Betriebsverfassung~Deutschland~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Länge: 231, Breite: 158, Höhe: 44, Gewicht: 1184, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783766366139 9783766363060 9783766339096 9783766336750 9783766367723, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Betriebsrat für Dummies (Graf, Margarete~Britschgi, Sigrid)
Betriebsrat für Dummies , Die Autorinnen beschreiben die Funktion, die Rechte und Pflichten sowie die tägliche Arbeit des Betriebsrats: von der Zusammensetzung des Gremiums über die Organisation der Arbeit, die Gestaltung der Betriebsversammlung und die Ausübung des Mitbestimmungsrechts bei Einstellung, Abmahnung, Kündigung und Eingruppierung bis zur Verhandlung über Betriebsvereinbarungen oder einen Sozialplan. Sie informieren ausführlich darüber, welche Fragen der Betriebsrat regeln kann und welche nicht, wo er gegebenenfalls Unterstützung erhält und welche Informationsquellen unerlässlich sind. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20220119, Titel der Reihe: für Dummies##, Autoren: Graf, Margarete~Britschgi, Sigrid, Auflage: 22004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 367, Keyword: Arbeitgeber; Arbeitnehmererfindungsrecht; Aufgaben; Betriebsratbüro; Betriebsratssitzung; Betriebsratswahl; Betriebsvereinbarung; Betriebsversammlung; Einstellung; Interessenausgleich; Kündigung; Öffentlichkeitsarbeit; Personalmanagement; Rechtswissenschaft; Sozialplan; Spezialthemen Wirtschaft u. Management; Verhandlung; Wirtschaft u. Management, Fachschema: Betrieb / Betriebsrat~Betriebsrat~Betriebsverfassung / Betriebsrat~Jurisprudenz~Recht / Rechtswissenschaft~Rechtswissenschaft, Fachkategorie: Rechtswissenschaft, allgemein, Thema: Verstehen, Warengruppe: HC/Betriebswirtschaft, Fachkategorie: Betriebswirtschaft und Management, Thema: Optimieren, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Wiley-VCH GmbH, Verlag: Wiley-VCH GmbH, Verlag: Wiley-VCH GmbH, Länge: 238, Breite: 176, Höhe: 20, Gewicht: 652, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 3572471, Vorgänger EAN: 9783527714186 9783527709700 9783527704187, Herkunftsland: GROSSBRITANNIEN (GB), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0080, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz , AHO 17: Insbesondere die rasante Entwicklung zusätzlicher komplexer Spezialgebiete, die mit brandschutztechnischer Relevanz aus Sonderfragen wie der zunehmenden Verwendung brennbarer Baustoffe durch nachwachsende Rohstoffe, Maßnahmen zum Klimaschutz und komplexen Simulationsberechnungen etc. hervorgegangen sind, haben eine Neuauflage des Heftes erforderlich gemacht. Dabei werden in bewährter Weise in einem strukturierten Leistungsbild Regelleistungen beschrieben, welche üblicherweise bei der entsprechenden Bearbeitung anfallen, sowie optionale Leistungen, die fallweise hinzutreten können. Die Regelleistungen wurden aus den früheren Grundleistungen überführt und berücksichtigen nunmehr aktuelle Veränderungen wie die insbesondere aus den Einflüssen der Digitalisierung veränderten Planungsabläufe. Optionale Leistungen, die aus den früheren Besonderen Leistungen abgeleitet wurden, wurden klarer gefasst, um den jeweiligen Honorarvorschlag im Einzelfall zu erleichtern. Das praxisbewährte Verfahren zur Honorarermittlung wird fortgeführt und aktuellen Randbedingungen angepasst. Dabei wird dem erheblichen Aufwand beim Bauen im Bestand durch einen höheren Beiwert Rechnung getragen. Insgesamt liegt für diesen Planungsbereich eine aktuelle Arbeitshilfe vor, deren Praxisbezug durch erläuternde Beispielrechnungen unterstrichen wird. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Erscheinungsjahr: 20230208, Produktform: Kartoniert, Redaktion: AHO Ausschuss der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung e. V., Auflage: 22004, Auflage/Ausgabe: 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Keyword: HOAI; Honorar; Honorarermittlung; Leistungsbilder; Leistungsphasen; Objektplanung, Fachschema: Brand - Brandschutz~Architekt / Honorar~HOAI - Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Honorar / Architekt~Honorar / Ingenieur~Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Ingenieur / Honorar, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Länge: 245, Breite: 165, Höhe: 7, Gewicht: 180, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2382437, Vorgänger EAN: 9783846205402 9783898178358, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0035, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2876211
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Welche Informationen darf der Betriebsrat weitergeben?
Welche Informationen darf der Betriebsrat weitergeben? Der Betriebsrat darf grundsätzlich alle Informationen weitergeben, die für die Erfüllung seiner Aufgaben als Interessenvertretung der Arbeitnehmer notwendig sind. Dazu zählen beispielsweise Informationen über geplante Maßnahmen des Arbeitgebers, Personalangelegenheiten oder wirtschaftliche Entwicklungen im Unternehmen. Allerdings muss der Betriebsrat dabei die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit beachten. Es ist wichtig, dass der Betriebsrat sensibel mit sensiblen Informationen umgeht und diese nur im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse weitergibt. Letztendlich dient die Weitergabe von Informationen durch den Betriebsrat dem Schutz der Interessen der Arbeitnehmer und der Transparenz im Unternehmen. **
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Wann braucht ein Unternehmen einen Betriebsrat?
Ein Unternehmen braucht einen Betriebsrat, wenn es mindestens fünf ständige Mitarbeiter beschäftigt. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und sorgt für eine gute Arbeitsatmosphäre. Er ist wichtig, um Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu lösen und die Rechte der Beschäftigten zu wahren. Zudem kann der Betriebsrat bei wichtigen Entscheidungen wie Umstrukturierungen oder Personalabbau mitbestimmen und so die Arbeitnehmerinteressen vertreten. Insgesamt trägt ein Betriebsrat dazu bei, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu stärken. **
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Nein, ein Unternehmen kann einen Betriebsrat nicht verbieten. In Deutschland haben Arbeitnehmer das Recht, einen Betriebsrat zu gründen und dieser hat gesetzlich verankerte Rechte und Pflichten. Ein Unternehmen kann jedoch versuchen, die Gründung eines Betriebsrats zu behindern oder zu erschweren, was jedoch rechtlich nicht zulässig ist. Sollte ein Unternehmen versuchen, die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern, können die Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um ihr Recht auf Mitbestimmung durchzusetzen. Letztendlich ist die Gründung eines Betriebsrats ein wichtiges Instrument für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer und dient der Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Unternehmen. **
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Welche Unternehmen können einen Betriebsrat haben? Betriebsräte können in Unternehmen eingerichtet werden, die mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen. Dies betrifft sowohl private als auch öffentliche Unternehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Branchen oder Unternehmen mit besonderen Organisationsformen. In der Regel haben Unternehmen in Deutschland ab einer bestimmten Größe die Verpflichtung, einen Betriebsrat zu wählen. Die genauen Voraussetzungen und Regelungen können im Betriebsverfassungsgesetz nachgelesen werden. **
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Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag
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Datenschutz einfach umsetzen | Ratgeber für Selbstständige zum Datenschutz
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Kohlbecker, Günter: Gebäudeenergiegesetzt Informationen für Immobilieneigentümer
Gebäudeenergiegesetzt Informationen für Immobilieneigentümer , Die Erhöhung der Treibhausgase in der Atmosphäre entsteht unter anderem durch das Verbrennen fossiler Brennstoffe, z. B. durch das Heizen in Wohngebäuden. Ebenso ist erkennbar, dass die Klimaerwärmung auch die Forderung nach kühlen Räumen ankurbelt und somit ein Mehrfaches an Energie verbraucht wird. Die Konsequenz daraus ist für uns, die Art des Heizens auf Klimaneutralität umzustellen und auch das Umfeld gegen die Erwärmung zu wappnen. Ein Schwerpunkt gibt die Regierung beim Thema Heizung vor. Also ist es an der Zeit, dass sich Haus- und Wohnungseigentümer Gedanken machen, wie sie durch Änderungen bzw. Anpassungen ihr eigenes Gebäude fit für die Zukunft machen können. Dabei ist zu bedenken, dass bei einem Gebäude jede Änderung auch eine Verschiebung beziehungsweise Änderung an einer anderen Stelle bewirkt. Alle energiesparenden Maßnahmen belasten den Geldbeutel. Die Kosten für Material, Handwerker etc. fallen sofort an, die entstehenden Einsparungen, z. B. bei den Strom- und Heizkosten, machen sich aber erst im Laufe der Zeit bemerkbar. Es gilt also zu entscheiden, welche Maßnahmen eignen sich und sind gut umsetzbar? Welche (gesetzlichen) Verpflichtungen haben Immobilieneigentümer? Dieses Buch hilft dabei, rechtliche Grundlagen und die eigenen Vorstellungen in Einklang zu bringen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Datenschutz und Datennutzung
Datenschutz und Datennutzung , Auch in der 4. Auflage wartet der ,Moos' mit bewährtem Konzept und höchstem Anspruch an Aktualität und Praxisbezug auf: Das Formularhandbuch vereint Muster zur Datenschutzorganisation, zur Datennutzung, zu internationalen Datentransfers, zu Unternehmensrichtlinien und Betriebsvereinbarungen sowie zu Datenschutzerklärungen und -einwilligungen. Der einheitliche Aufbau aller Kapitel nach Einleitung, Vertragsmuster und Erläuterungen der einzelnen Klauseln bietet eine schnelle Orientierung. Alle Formulare sind direkt verwendbar sowie individuell anpassbar und zeigen Optionen und Alternativformulierungen auf. Buch + Datenbank: Das komplette Werk mit sämtlichen Mustern steht Ihnen online zur Verfügung. Plus Gesetze und Entscheidungen im Volltext. Der Zugang ist bis zum Erscheinen der Neuauflage gültig. Bei Buch-Rückgabe erlöschen Ihre Rechte an der Online-Nutzung. Das Werk berücksichtigt neueste nationale und internationale Entwicklungen; zu nennen sind hier u.a. das HinschG, das TTDSG oder das EU-U.S. Data Privacy Framework mit dem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Neue Kapitel, z.B. zu Unternehmensrichtlinien zur Nutzung von Videokonferenz-Tools oder Messenger-Diensten sowie zu Mobiler Arbeit, und die Ergänzung englischer Mustertexte (nun in allen Kapiteln) runden die Neuauflage ab. Herausgeber Dr. Flemming Moos und sein Team aus erfahrenen Datenschutzexpertinnen und -experten bieten damit genau das, was der Praktiker im Alltag benötigt, sei es bei der Gestaltung eigener oder der Prüfung fremder Verträge. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Wann darf ein Unternehmen einen Betriebsrat einrichten?
Ein Unternehmen darf einen Betriebsrat einrichten, wenn es in der Regel mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt. Diese Arbeitnehmer müssen in der Regel mindestens sechs Monate im Unternehmen tätig sein. Zudem muss ein gewisser Grad an Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Arbeitnehmer gegeben sein, damit sie ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertreten können. Die Einrichtung eines Betriebsrats ist gesetzlich im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern zu fördern. **
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Warum Betriebsrat verhindern?
Warum Betriebsrat verhindern? Ein Betriebsrat ist wichtig, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und ihre Rechte zu schützen. Durch die Verhinderung eines Betriebsrats könnten Arbeitnehmer benachteiligt werden und ihre Arbeitsbedingungen verschlechtern. Zudem kann ein Betriebsrat dazu beitragen, Konflikte am Arbeitsplatz zu lösen und ein gutes Arbeitsklima zu fördern. Es ist daher fraglich, warum jemand die Einrichtung eines Betriebsrats verhindern würde, wenn dies doch letztendlich allen Beteiligten zugutekommt. **
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Wie können Arbeitnehmer in einem Unternehmen einen Betriebsrat gründen und welche Aufgaben und Rechte hat ein Betriebsrat?
Arbeitnehmer können einen Betriebsrat gründen, indem sie eine Betriebsratswahl durchführen und mindestens drei Mitglieder wählen. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, hat Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten und überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen im Unternehmen. Zudem hat der Betriebsrat das Recht auf Information und Anhörung bei wichtigen Entscheidungen des Arbeitgebers. **
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Kann der Chef etwas gegen den Betriebsrat Unternehmen?
Kann der Chef etwas gegen den Betriebsrat Unternehmen? In Deutschland ist es gesetzlich verboten, dass der Chef Maßnahmen gegen den Betriebsrat ergreift, um dessen Arbeit zu behindern oder zu beeinflussen. Der Betriebsrat hat gesetzlich verankerte Rechte und Pflichten, die es ihm ermöglichen, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Sollte der Chef den Betriebsrat dennoch behindern oder beeinflussen, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Betriebsrat konstruktiv zusammenarbeiten, um eine gute Arbeitsatmosphäre und faire Arbeitsbedingungen im Unternehmen zu gewährleisten. **
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